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ImmobilienwertVerordnung |
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Informationen rund um die neu gefasste ImmoWertVerordnung - gültig ab 01.01.2022
Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (2022) sollen nunmehr die wesentlichen Grundsätze sämtlicher bisheriger Richtlinien – Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie sowie die nicht abgelösten Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006 – in eine vollständig überarbeitete Verordnung integriert werden.
Um die Anwendung einheitlicher Grundsätze bei Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sicherzustellen, werden für die Bodenrichtwertermittlung wesentliche Vorgaben der bisherigen Bodenrichtwertrichtlinie in präzisierter Form in die Immobilienwertermittlungsverordnung übernommen.
Für die Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden neben präziseren Definitionen und grundlegenden Ermittlungsvorgaben bestimmte Modellansätze und Modelle verbindlich vorgegeben. Zur Sicherstellung einer modellkonformen Anwendung dieser Daten wird die Erstellung einer Modellbeschreibung vorgegeben.
Für die Verkehrswertermittlung werden die bewährten allgemeinen Ermittlungsgrundsätze in einem allgemeinen Teil zusammengefasst dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch der übergeordnete Grundsatz der Modellkonformität erstmals einer Regelung zugeführt.
Die wesentlichen Verfahrensschritte der einzelnen Wertermittlungsverfahren, die bislang in den Einzelrichtlinien dargestellt sind, werden unter Nutzung einer einheitlichen Begrifflichkeit in die Verordnung überführt.
Eine inhaltliche Beschränkung der sachverständigen Würdigung des Einzelfalls ist hiermit nicht verbunden; vielmehr wird im Gegenteil die Notwendigkeit betont, die Daten auf Eignung zu prüfen und die geeigneten Daten bei etwaigen Abweichungen objektspezifisch anzupassen.
Anders als bislang können anstelle der in der Verordnung normierten Wertermittlungsverfahren in Ausnahmefällen auch andere Verfahren angewendet werden.
Gegenüber der geltenden Immobilienwertermittlungsverordnung werden zudem nicht abschließende Regelungen zur Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken aufgenommen.
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Links |
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Texte
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) vom 14. Juli 2021
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 2021, Seite 2805 ff.
ImmoWertV - Stand: Juli 2021
Entwurf der Verordnung (Kabinettfassung)
Link zum BMI
Statistik
Statistisches Bundesamt
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/bpr110.html
Hessisches Statistisches Landesamt
https://statistik.hessen.de/zahlen-fakten/preise-arbeitskosten-verdienste-einkommen/preise/tabellen
Dort findet sich in der Zeile "Preisindizes für Bauwerke in Hessen 1968 bis 2021 – Bauleistungen am Bauwerk – Wohngebäude" die jeweils gültige Tabelle zum Download (Format: XLSX).
Eine weitere Tabelle mit Links findet sich hier:
https://statistik.hessen.de/zahlen-fakten/preise-arbeitskosten-einkommen-verdienste/preise/statistische-berichte
Gutachterausschüsse
Immobilienmarktbericht Hessen 2021
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
https://hvbg.hessen.de/immobilienwerte
Sonstiges
ImmowertV - Fachaufsatz [146 KB]
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Letzte Änderung am Donnerstag, 7. November 2024 um 10:53:44 Uhr.
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