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Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Hessischen Ortsgerichte im Bundesland Hessen ist das Ortsgerichtsgesetz. Dieses wird durch eine Dienstanweisung konkretisiert.
Beide Vorschriften sind in dieser Publikation synoptisch abgedruckt, d.h. der Regelung im Ortsgerichtsgesetz stehen die entsprechenden Vorschriften der Dienstanweisung gegenüber. Somit ist ein einfacheres Arbeiten mit den rechtlichen Vorschriften möglich.
Ergänzt wird die Synopse mit einem detaillierten Inhaltsverzeichnis der verzeichneten Paragraphen.
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