Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Hessischen Ortsgerichte im Bundesland Hessen ist das Ortsgerichtsgesetz.
Dieses wird durch eine Dienstanweisung (mit Anlagen) konkretisiert. Beide Vorschriften sind in dieser Publikation übersichtlich abgedruckt. Ergänzt ist die Textsammlung jeweils mit einem detaillierten Inhaltsverzeichnis der verzeichneten Paragraphen.
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