Wie führe ich ein Update durch?
Wenn Sie ein Update durchführen möchten, dann gehen sie bitte folgendermaßen vor:
Klicken Sie im Programmmenü auf Programm -> Update (Online Verbindung erforderlich) und folgen den Bildschirmanweisungen.
Sie werden von der Software den über Status ihres Arbeitsprogramms für Ortsgerichte informiert sowie ob Sie noch updateberechtigt sind.
Warum sind Updates wichtig?
Ihr Programm bleibt dabei auf dem neuesten Stand und berücksichtigt die aktuellen Weisungen und Änderungen im Ortsgerichtsbetrieb. Die aktuellen Änderungen zum Abrechnungsschein -nur noch jährlich- und verschiedene Anpassungen werden durch regelmäßige Updates angepasst.
Wenn ihre Programmversion auf dem aktuellem Stand ist, werden Sie keine Problem haben mit der Abrechnung mit der Staatskasse, Abrechnung der Ortsgerichtsmitglieder, Erstellung des jährlichen Abrechnungsscheines, des monatlichen Feststellungsvermerks und vieler weitere Funktionen wie Kassenbuch und Tagebuch.
Dies sollte ein Grund mehr sein die ehemals erworbene Software "Arbeitsprogramm für Ortsgerichte" auch weiterhin zu nutzen.
Was ist wenn der Updatezyklus für ihre Programmversion abgelaufen ist?
Bitte kontaktieren Sie Light-Soft, um für 59,00 € den Updatesupport wieder zu aktualisieren und für mindestens zwei weitere Jahre Updates zu erhalten.
Was tun, wenn meine Programmversion stark veraltet ist und ein Update nicht mehr möglich ist?
Es gibt das Angebot für ein kostengünstiges Update für nur 159,00 €. Sie erhalten die aktuelle Version, inklusive aktuellem Jahresabrechnungsschein, Feststellungsvermerk und der aktuellen Dokumentenvorlagen. Das Ortsgerichtsgesetz, die Gebührenordnung, Dienstanweisung für Ortsgerichte und weitere Dokumente sind inklusive.
Meine Stadt oder Gemeinde hat das "Arbeitsprogramm für Ortsgerichte" gekauft aber es wurde nie installiert und genutzt.
Bitte kontaktieren Sie Light-Soft: Sie erhalten kostenlos die aktuelle Softwareversion zur Verfügung gestellt.
Wenn ihre Programmversion auf dem aktuellem Stand ist, werden Sie keine Problem haben mit der Abrechnung mit der Staatskasse, Abrechnung der Ortsgerichtsmitglieder, Erstellung des jährlichen Abrechnungsscheines, des monatlichen Feststellungsvermerks und vieler weitere Funktionen wie Kassenbuch und Tagebuch.
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